Seit der BEG-Reform gilt: Den Zuschuss für neue Fenster (15 %, mit iSFP-Bonus bis 20 %) zahlt das BAFA – die KfW fördert die Komplettsanierung zum Effizienzhaus (Kredit 261 mit Tilgungszuschuss) und den klimafreundlichen Neubau (KFN 297/298). Die wichtigste technische Anforderung für Fenster bleibt Uw ≤ 0,95 W/(m²K) – und der Antrag muss immer vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
Das frühere KfW-Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ und die Effizienzhaus-Förderung nach EnEV gibt es nicht mehr: Sie sind in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgegangen, die zuletzt zum 21.07.2026 reformiert wurde. Hier finden Sie den aktuellen Überblick über Zuschüsse, Kredite und Steuerboni – mit allen Fördersätzen, technischen Anforderungen und dem richtigen Ablauf. (Stand: August 2026)
Inhaltsübersicht
Was hat sich geändert? Vom KfW-Programm 153 zur BEG
Wer heute nach „KfW 55″ oder „Programm 153″ sucht, findet veraltete Informationen. Die Förderlandschaft wurde komplett umgebaut:
| Früher | Heute |
|---|---|
| EnEV (Energieeinsparverordnung) | GEG (Gebäudeenergiegesetz) |
| KfW 153 „Energieeffizient Bauen“ (Neubau) | KFN 297/298 „Klimafreundlicher Neubau“ |
| Zuschuss für Einzelmaßnahmen bei der KfW | Zuschuss für Fenster & Gebäudehülle beim BAFA (BEG EM) |
| Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 151/152) | KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss |
Die Zuständigkeiten sind heute klar verteilt: Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – dazu gehört der Fenstertausch. Die KfW ist für die Heizungsförderung, die Effizienzhaus-Kredite und den Neubau zuständig.
Neue Fenster im Bestand: 15–20 % Zuschuss vom BAFA (BEG EM)
Für den reinen Fenstertausch in einem bestehenden Gebäude ist die wichtigste Förderung der BAFA-Zuschuss im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen:
| Fördermerkmal | Wert |
|---|---|
| Grundförderung | 15 % der förderfähigen Kosten |
| iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan) | +5 Prozentpunkte (seit 21.07.2026 an ein Investitionsvolumen ab 30.000 € gebunden) |
| Förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Jahr | 30.000 € (mit iSFP: 60.000 €) |
| Maximaler Zuschuss | 4.500 € ohne iSFP, mit iSFP-Bonus bis zu 12.000 € |
| Mindestinvestition | 300 € brutto |
| Voraussetzung Gebäude | Bauantrag mindestens 5 Jahre alt |
Technische Anforderungen
- Fenster und Fenstertüren: Uw ≤ 0,95 W/(m²K) – in der Praxis bedeutet das Dreifachverglasung
- Dachflächenfenster: Uw ≤ 1,0 W/(m²K)
- Außentüren (ohne Glasanteil): Ud ≤ 1,3 W/(m²K)
- Einbau durch ein Fachunternehmen mit Fachunternehmererklärung
- Ein Energieeffizienz-Experte muss das Vorhaben begleiten
Achten Sie beim Angebot darauf, dass der Uw-Wert (Gesamtfenster: Verglasung + Rahmen + Randverbund) ausgewiesen wird – nicht nur der immer bessere Ug-Wert der Verglasung. Förderfähig sind auch Montage, Demontage der alten Fenster und notwendige Leibungsarbeiten. Außenliegender Sonnenschutz (z. B. Rollläden und Raffstores) wird als sommerlicher Wärmeschutz ebenfalls gefördert.
Der wichtigste Punkt: Der Antrag muss zwingend vor der verbindlichen Auftragserteilung gestellt werden. Wer zuerst bestellt und dann beantragt, verliert den Anspruch.
Komplettsanierung zum Effizienzhaus: KfW-Kredit 261
Wer nicht nur die Fenster tauscht, sondern das ganze Haus auf eine Effizienzhaus-Stufe saniert, nutzt den KfW-Kredit 261: bis zu 150.000 € pro Wohneinheit, zinsverbilligt, mit Tilgungszuschuss. Seit der Reform vom 21.07.2026 gelten folgende Sätze:
| Erreichte Stufe | Tilgungszuschuss (Basis) | Max. Betrag bei 150.000 € Kredit |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 EE | 10 % | 15.000 € |
| Effizienzhaus 55 EE | 5 % | 7.500 € |
| Effizienzhaus Denkmal EE | 5 % | 7.500 € |
| Effizienzhaus 70 / 85 | 0 % | – |
Der Zuschuss lässt sich durch drei kombinierbare Boni erhöhen: Nachhaltigkeits-Klasse (NH) +5 Prozentpunkte, Worst Performing Building (WPB) +10 Prozentpunkte und Serielle Sanierung +15 Prozentpunkte – zusammen sind bis zu 40 % Tilgungszuschuss möglich, also bis zu 60.000 € pro Wohneinheit. Ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht, der Antrag wird über die Hausbank vor Vorhabensbeginn gestellt. Fenster mit Dreifachverglasung sind bei praktisch jeder Effizienzhaus-Sanierung Teil des Maßnahmenpakets.
Neubau: Klimafreundlicher Neubau (KFN 297/298)
Den Nachfolger des alten Programms 153 gibt es als zinsverbilligten Kredit – ohne Tilgungszuschuss, die Förderung wirkt über den günstigen Zins (Laufzeit bis 35 Jahre):
| Förderstufe | Anforderung | Max. Kredit je Wohneinheit |
|---|---|---|
| Klimafreundliches Wohngebäude | Effizienzhaus 40 + Treibhausgas-Grenzwerte im Lebenszyklus | 100.000 € |
| Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG | zusätzlich Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (PLUS/PREMIUM) | 150.000 € |
| Effizienzhaus 55 (befristet) | Effizienzhaus 55; Antragstellung spätestens bis 31.12.2026, vorbehaltlich Bundesmittel | 100.000 € |
Auch hier gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten über einen Finanzierungspartner (Hausbank) gestellt werden.
Steuerbonus statt Zuschuss: § 35c und § 35a EStG
Wer keine BAFA- oder KfW-Förderung nutzt, kann den Fenstertausch steuerlich geltend machen – eine Kombination beider Wege für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen:
| Merkmal | § 35c EStG (energetische Sanierung) | § 35a EStG (Handwerkerleistungen) |
|---|---|---|
| Absetzbar | 20 % der Gesamtkosten (Material + Arbeit) | 20 % der Arbeitskosten |
| Höchstbetrag | 40.000 € je Objekt, verteilt über 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %) | 1.200 € pro Jahr |
| Voraussetzungen | Gebäude über 10 Jahre alt, selbst bewohnt, Fachunternehmen mit Bescheinigung nach amtlichem Muster, Fenster gemäß ESanMV | Rechnung + Überweisung (keine Barzahlung) |
| Befristung | Maßnahmen bis Ende 2029 | unbefristet |
Beispielrechnung Fenstertausch für 20.000 €: BAFA-Zuschuss 3.000 € (15 %) bzw. 4.000 € mit iSFP-Bonus – über § 35c EStG wären es ebenfalls 4.000 €, verteilt über drei Steuerjahre. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab (Steuerlast, iSFP vorhanden, weitere geplante Maßnahmen).
So gehen Sie vor – Schritt für Schritt
- Angebot einholen – mit ausgewiesenem Uw-Wert ≤ 0,95 W/(m²K) für die neuen Fenster.
- Energieeffizienz-Experten einbinden – für die Gebäudehülle Pflicht; ein iSFP kann den Fördersatz erhöhen.
- Antrag stellen – beim BAFA (Fenstertausch) bzw. über die Hausbank bei der KfW (Effizienzhaus, Neubau) – immer vor der Auftragserteilung.
- Nach der Zusage beauftragen – Fenster bestellen und vom Fachbetrieb einbauen lassen.
- Nachweise einreichen – Fachunternehmererklärung und Rechnungen; danach wird der Zuschuss ausgezahlt bzw. der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.
Verbindliche und tagesaktuelle Bedingungen finden Sie direkt bei der KfW und beim BAFA. Fördersätze und Fristen ändern sich regelmäßig – dieser Überblick hat den Stand August 2026.
Schließen Sie sich unseren Kunden an, die bereits Fördermittel erhalten haben. Unsere Fenster erfüllen die technischen Anforderungen der Förderung (Uw ≤ 0,95 W/(m²K)), und wir stellen Ihnen alle notwendigen Dokumente und Nachweise für den Antrag zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns – die Energiepreise steigen stetig. Beginnen Sie noch heute, mit unseren Fenstern Energiekosten zu sparen.
Weiterführend: Passivhausfenster und Holzfenster vs. Holz-Alu-Fenster.
Häufige Fragen zur Fenster-Förderung
Wer fördert den Fenstertausch – KfW oder BAFA?
Für den reinen Fenstertausch im Bestand ist das BAFA zuständig: Es zahlt über die BEG Einzelmaßnahmen einen Zuschuss von 15 % (mit iSFP-Bonus bis 20 %). Die KfW kommt ins Spiel, wenn das ganze Haus zum Effizienzhaus saniert wird (Kredit 261 mit Tilgungszuschuss) oder ein klimafreundlicher Neubau entsteht (KFN 297/298).
Welchen U-Wert müssen geförderte Fenster haben?
Der Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters muss Uw ≤ 0,95 W/(m²K) betragen (Dachflächenfenster ≤ 1,0; Außentüren Ud ≤ 1,3). In der Praxis erfüllt das nur Dreifachverglasung. Maßgeblich ist der Uw-Wert nach EN ISO 10077-1 – nicht der Ug-Wert der Verglasung allein.
Wie hoch ist der Zuschuss für neue Fenster?
15 % der förderfähigen Kosten von bis zu 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr – also bis zu 4.500 €. Mit iSFP-Bonus steigen Fördersatz (bis 20 %) und Kostengrenze (60.000 €), sodass bis zu 12.000 € Zuschuss möglich sind. Der iSFP-Bonus ist seit dem 21.07.2026 an ein Investitionsvolumen ab 30.000 € gebunden.
Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nein. Für dieselbe Maßnahme gilt: entweder öffentliche Förderung (BAFA-Zuschuss, KfW-Kredit) oder Steuerermäßigung nach § 35c bzw. § 35a EStG. Sie können aber verschiedene Maßnahmen unterschiedlich fördern lassen.
Was ist der häufigste Fehler bei der Antragstellung?
Zuerst den Auftrag erteilen und dann den Antrag stellen – damit erlischt der Förderanspruch. Der Antrag muss immer vor der verbindlichen Auftragsvergabe (BAFA) bzw. vor Vorhabensbeginn (KfW) gestellt werden.
Verfasst von Paweł Ogrodnik und Team — über 30 Jahre Erfahrung in Fertigung und Montage von Fenstern, Türen und Rollläden.









