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Förderung für neue Fenster 2026: BAFA-Zuschuss, KfW-Kredite und Steuerbonus

Seit der BEG-Reform gilt: Den Zuschuss für neue Fenster (15 %, mit iSFP-Bonus bis 20 %) zahlt das BAFA – die KfW fördert die Komplettsanierung zum Effizienzhaus (Kredit 261 mit Tilgungszuschuss) und den klimafreundlichen Neubau (KFN 297/298). Die wichtigste technische Anforderung für Fenster bleibt Uw ≤ 0,95 W/(m²K) – und der Antrag muss immer vor der Auftragsvergabe gestellt werden.

Das frühere KfW-Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ und die Effizienzhaus-Förderung nach EnEV gibt es nicht mehr: Sie sind in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgegangen, die zuletzt zum 21.07.2026 reformiert wurde. Hier finden Sie den aktuellen Überblick über Zuschüsse, Kredite und Steuerboni – mit allen Fördersätzen, technischen Anforderungen und dem richtigen Ablauf. (Stand: August 2026)

Was hat sich geändert? Vom KfW-Programm 153 zur BEG

Wer heute nach „KfW 55″ oder „Programm 153″ sucht, findet veraltete Informationen. Die Förderlandschaft wurde komplett umgebaut:

FrüherHeute
EnEV (Energieeinsparverordnung)GEG (Gebäudeenergiegesetz)
KfW 153 „Energieeffizient Bauen“ (Neubau)KFN 297/298 „Klimafreundlicher Neubau“
Zuschuss für Einzelmaßnahmen bei der KfWZuschuss für Fenster & Gebäudehülle beim BAFA (BEG EM)
Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 151/152)KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss
Alte und neue Förderprogramme im Vergleich

Die Zuständigkeiten sind heute klar verteilt: Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – dazu gehört der Fenstertausch. Die KfW ist für die Heizungsförderung, die Effizienzhaus-Kredite und den Neubau zuständig.

Neue Fenster im Bestand: 15–20 % Zuschuss vom BAFA (BEG EM)

Für den reinen Fenstertausch in einem bestehenden Gebäude ist die wichtigste Förderung der BAFA-Zuschuss im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen:

FördermerkmalWert
Grundförderung15 % der förderfähigen Kosten
iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan)+5 Prozentpunkte (seit 21.07.2026 an ein Investitionsvolumen ab 30.000 € gebunden)
Förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Jahr30.000 € (mit iSFP: 60.000 €)
Maximaler Zuschuss4.500 € ohne iSFP, mit iSFP-Bonus bis zu 12.000 €
Mindestinvestition300 € brutto
Voraussetzung GebäudeBauantrag mindestens 5 Jahre alt
BAFA-Förderung für den Fenstertausch (BEG EM, Stand: August 2026)

Technische Anforderungen

  • Fenster und Fenstertüren: Uw ≤ 0,95 W/(m²K) – in der Praxis bedeutet das Dreifachverglasung
  • Dachflächenfenster: Uw ≤ 1,0 W/(m²K)
  • Außentüren (ohne Glasanteil): Ud ≤ 1,3 W/(m²K)
  • Einbau durch ein Fachunternehmen mit Fachunternehmererklärung
  • Ein Energieeffizienz-Experte muss das Vorhaben begleiten

Achten Sie beim Angebot darauf, dass der Uw-Wert (Gesamtfenster: Verglasung + Rahmen + Randverbund) ausgewiesen wird – nicht nur der immer bessere Ug-Wert der Verglasung. Förderfähig sind auch Montage, Demontage der alten Fenster und notwendige Leibungsarbeiten. Außenliegender Sonnenschutz (z. B. Rollläden und Raffstores) wird als sommerlicher Wärmeschutz ebenfalls gefördert.

Der wichtigste Punkt: Der Antrag muss zwingend vor der verbindlichen Auftragserteilung gestellt werden. Wer zuerst bestellt und dann beantragt, verliert den Anspruch.

Komplettsanierung zum Effizienzhaus: KfW-Kredit 261

Wer nicht nur die Fenster tauscht, sondern das ganze Haus auf eine Effizienzhaus-Stufe saniert, nutzt den KfW-Kredit 261: bis zu 150.000 € pro Wohneinheit, zinsverbilligt, mit Tilgungszuschuss. Seit der Reform vom 21.07.2026 gelten folgende Sätze:

Erreichte StufeTilgungszuschuss (Basis)Max. Betrag bei 150.000 € Kredit
Effizienzhaus 40 EE10 %15.000 €
Effizienzhaus 55 EE5 %7.500 €
Effizienzhaus Denkmal EE5 %7.500 €
Effizienzhaus 70 / 850 %
Tilgungszuschüsse KfW 261 seit dem 21.07.2026

Der Zuschuss lässt sich durch drei kombinierbare Boni erhöhen: Nachhaltigkeits-Klasse (NH) +5 Prozentpunkte, Worst Performing Building (WPB) +10 Prozentpunkte und Serielle Sanierung +15 Prozentpunkte – zusammen sind bis zu 40 % Tilgungszuschuss möglich, also bis zu 60.000 € pro Wohneinheit. Ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht, der Antrag wird über die Hausbank vor Vorhabensbeginn gestellt. Fenster mit Dreifachverglasung sind bei praktisch jeder Effizienzhaus-Sanierung Teil des Maßnahmenpakets.

Neubau: Klimafreundlicher Neubau (KFN 297/298)

Den Nachfolger des alten Programms 153 gibt es als zinsverbilligten Kredit – ohne Tilgungszuschuss, die Förderung wirkt über den günstigen Zins (Laufzeit bis 35 Jahre):

FörderstufeAnforderungMax. Kredit je Wohneinheit
Klimafreundliches WohngebäudeEffizienzhaus 40 + Treibhausgas-Grenzwerte im Lebenszyklus100.000 €
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNGzusätzlich Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (PLUS/PREMIUM)150.000 €
Effizienzhaus 55 (befristet)Effizienzhaus 55; Antragstellung spätestens bis 31.12.2026, vorbehaltlich Bundesmittel100.000 €
Förderstufen im Programm Klimafreundlicher Neubau (297/298)

Auch hier gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten über einen Finanzierungspartner (Hausbank) gestellt werden.

Steuerbonus statt Zuschuss: § 35c und § 35a EStG

Wer keine BAFA- oder KfW-Förderung nutzt, kann den Fenstertausch steuerlich geltend machen – eine Kombination beider Wege für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen:

Merkmal§ 35c EStG (energetische Sanierung)§ 35a EStG (Handwerkerleistungen)
Absetzbar20 % der Gesamtkosten (Material + Arbeit)20 % der Arbeitskosten
Höchstbetrag40.000 € je Objekt, verteilt über 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %)1.200 € pro Jahr
VoraussetzungenGebäude über 10 Jahre alt, selbst bewohnt, Fachunternehmen mit Bescheinigung nach amtlichem Muster, Fenster gemäß ESanMVRechnung + Überweisung (keine Barzahlung)
BefristungMaßnahmen bis Ende 2029unbefristet
Steuerliche Alternativen zum Förderzuschuss

Beispielrechnung Fenstertausch für 20.000 €: BAFA-Zuschuss 3.000 € (15 %) bzw. 4.000 € mit iSFP-Bonus – über § 35c EStG wären es ebenfalls 4.000 €, verteilt über drei Steuerjahre. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab (Steuerlast, iSFP vorhanden, weitere geplante Maßnahmen).

So gehen Sie vor – Schritt für Schritt

  1. Angebot einholen – mit ausgewiesenem Uw-Wert ≤ 0,95 W/(m²K) für die neuen Fenster.
  2. Energieeffizienz-Experten einbinden – für die Gebäudehülle Pflicht; ein iSFP kann den Fördersatz erhöhen.
  3. Antrag stellen – beim BAFA (Fenstertausch) bzw. über die Hausbank bei der KfW (Effizienzhaus, Neubau) – immer vor der Auftragserteilung.
  4. Nach der Zusage beauftragen – Fenster bestellen und vom Fachbetrieb einbauen lassen.
  5. Nachweise einreichen – Fachunternehmererklärung und Rechnungen; danach wird der Zuschuss ausgezahlt bzw. der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

Verbindliche und tagesaktuelle Bedingungen finden Sie direkt bei der KfW und beim BAFA. Fördersätze und Fristen ändern sich regelmäßig – dieser Überblick hat den Stand August 2026.

Schließen Sie sich unseren Kunden an, die bereits Fördermittel erhalten haben. Unsere Fenster erfüllen die technischen Anforderungen der Förderung (Uw ≤ 0,95 W/(m²K)), und wir stellen Ihnen alle notwendigen Dokumente und Nachweise für den Antrag zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns – die Energiepreise steigen stetig. Beginnen Sie noch heute, mit unseren Fenstern Energiekosten zu sparen.

Weiterführend: Passivhausfenster und Holzfenster vs. Holz-Alu-Fenster.

Häufige Fragen zur Fenster-Förderung

Wer fördert den Fenstertausch – KfW oder BAFA?

Für den reinen Fenstertausch im Bestand ist das BAFA zuständig: Es zahlt über die BEG Einzelmaßnahmen einen Zuschuss von 15 % (mit iSFP-Bonus bis 20 %). Die KfW kommt ins Spiel, wenn das ganze Haus zum Effizienzhaus saniert wird (Kredit 261 mit Tilgungszuschuss) oder ein klimafreundlicher Neubau entsteht (KFN 297/298).

Welchen U-Wert müssen geförderte Fenster haben?

Der Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters muss Uw ≤ 0,95 W/(m²K) betragen (Dachflächenfenster ≤ 1,0; Außentüren Ud ≤ 1,3). In der Praxis erfüllt das nur Dreifachverglasung. Maßgeblich ist der Uw-Wert nach EN ISO 10077-1 – nicht der Ug-Wert der Verglasung allein.

Wie hoch ist der Zuschuss für neue Fenster?

15 % der förderfähigen Kosten von bis zu 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr – also bis zu 4.500 €. Mit iSFP-Bonus steigen Fördersatz (bis 20 %) und Kostengrenze (60.000 €), sodass bis zu 12.000 € Zuschuss möglich sind. Der iSFP-Bonus ist seit dem 21.07.2026 an ein Investitionsvolumen ab 30.000 € gebunden.

Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nein. Für dieselbe Maßnahme gilt: entweder öffentliche Förderung (BAFA-Zuschuss, KfW-Kredit) oder Steuerermäßigung nach § 35c bzw. § 35a EStG. Sie können aber verschiedene Maßnahmen unterschiedlich fördern lassen.

Was ist der häufigste Fehler bei der Antragstellung?

Zuerst den Auftrag erteilen und dann den Antrag stellen – damit erlischt der Förderanspruch. Der Antrag muss immer vor der verbindlichen Auftragsvergabe (BAFA) bzw. vor Vorhabensbeginn (KfW) gestellt werden.

Verfasst von Paweł Ogrodnik und Team — über 30 Jahre Erfahrung in Fertigung und Montage von Fenstern, Türen und Rollläden.

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