Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
NORTA Fenster, Türen, Rollläden
Inhaber: Pawel Ogrodnik
Tel.: 0048 71 787 49 81
Fax: 0048 71 333 70 47
E-Mail: norta@fenster-norta.de
USt-ID-Nr.: PL 8940013445
Steuer-Nr. (DE): 056/654/40259
§ 1. Allgemeines
Es gelten unsere Geschäftsbedingungen für alle Bestellungen. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen nur aufgrund unserer Geschäftsbedingungen.
Zur Rechtswirksamkeit bedürfen alle Angebote oder Aufträge unseres Kunden unserer schriftlichen Bestätigung, insbesondere unserer Auftragsbestätigung. Maßgebend für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich der Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündlich und fernmündlich abgegebene Erklärungen und Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich – entweder per E-Mail oder per Fax – vereinbart und schriftlich von uns bestätigt werden.
Unsere Verkaufsangestellten, Außendienstmitarbeiter, Lieferanten, Monteure, Dienstleister und Fahrer sind nicht berechtigt, mündliche oder fernmündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die vom Inhalt des schriftlichen Vertrages abweichen oder darüber hinausgehen.
§ 2. Angebote
Alle Fenster werden nach Wunsch-Maßen hergestellt.
Die Angebote sind kostenlos, unverbindlich und werden individuell für einen jeden Kunden angefertigt.
Um einen Kostenvoranschlag von uns übersendet zu bekommen, sollen Sie uns eine Preisanfrage mit Ihren Fenstermaßen zukommen lassen.
Das erste von uns erstellte Angebot und seine erste Korrektur sind absolut kostenlos
und unverbindlich – und dienen, um sich mit unseren Preisen vertraut zu machen. Jede nachfolgende Korrektur des Angebots und weitere Änderungen sind mit einer Anzahlung verbunden, die im Falle der Bestellung von der endgültigen Summe abgezogen wird.
Bevor der Kunde eine Bestellung aufgibt, ist er verpflichtet, die Bestellung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Preis, Menge und Ausführung, zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
§ 3. Zahlungsbedingungen
Nach der Aufgabe einer Bestellung erhalten Sie eine Pro-forma-Rechnung für 40 % Anzahlung des Gesamtbetrags.
Die Einzahlung soll auf Ihnen in Pro-forma-Rechnung angegebenes Geschäftskonto vorgenommen werden.
Nach der Einzahlung sollen Sie uns einen Überweisungsbeleg zusenden, damit wir mit der Produktion beginnen können.
Der Restbetrag ist entweder bar bei der Lieferung zu zahlen oder vor der Lieferung auf unser Geschäftskonto zu überweisen.
Allen Mitarbeitern der Firma PPHU NORTA ist es untersagt, die Ware dem Kunden vor Bezahlung der Ware zu übergeben.
§ 4. Lieferung
Mit der Lieferzeit ist ab dem Zeitpunkt der Bestellung und ab dem Tag des Zahlungseingangs der Vorauszahlung auf unser Geschäftskonto (eventuell ab dem Tag der Zusendung des Überweisungsbelegs) zu rechnen.
Die Regellieferzeit beträgt ca. 3-4 Wochen für Standardfenster. Bei Sonderfarbtönen oder sonstigen Sonderausführungen verlängert sich die Lieferzeit. Darüber wird der Kunde immer informiert.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
Es gelten jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
Beschädigungen durch den Transport sind sofort bei Empfang der Ware gegenüber Spediteur, Fahrer oder Monteur zu reklamieren und schriftlich bescheinigen zu lassen. Wir haften in keinem Fall für Bruch oder Beschädigungen der Waren, die
transportbedingt oder durch Entladungshelfer des Kunden verursacht wurden oder nicht schriftlich bescheinigt sind.
§ 5. Frachtkosten
Frachtkosten werden individuell aufgrund des angegebenen Standortes kalkuliert.
Frachtkosten werden in jedem Angebot in der Zusamenfassung angegeben.
Frachtkosten liegen zwischen 250,00 – 400,00 Euro, je nach dem Standort.
§ 6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
§ 7. Einbauarbeiten
Die Kostenschätzung der Baugruppe und deren Umfang sowie die Beschreibung sollten vor Beginn der Arbeiten vom Bauherren akzeptiert werden.
Die Bezahlung für die Montage erfolgt nach der Durchführung der Leistung.
Bei komplexen Projekten können die Montagearbeiten in Stufen durchgeführt werden. Der Arbeitsumfang der einzelnen Etappe wird dem Kunden vor der Durchführung der Dienstleistung vorgelegt. Die Zahlung für die Montage erfolgt nach jeder abgeschlossenen Etappe.
Vor dem Anfang der Montage muss die Baustelle und die Fenster- / Türöffnungen fachgerecht vorbereitet werden.
Die Löcher sollten verputzt und der Putz trocken/gehärtet sein.
Die Oberflächen sollten frei von Schutt, Abfällen, Installationen z.B. ungesicherten, elektrischen Kabeln, Abwasserrohren, Rinnen usw. sein, die den freien Personenverkehr und den Transport von Waren behindern könnten.
Der Bauherr ist verpflichtet, dem Montagepersonal Zugang zu den Räumen zu gewähren, in denen die Montage ausgeführt wird.
Die Bedingungen auf der Baustelle müssen die Montage ermöglichen. Es sollen keine Trennwände, Instalationen und Gerüste, Schalungen oder andere Elemente innen und
außen vorhanden sein, die den Einbau der Fenster unmöglich machen. Unsere Monteure müssen den freien Zugang zu allen Fensteröffnungen haben.
Wenn so eine Situation vorkommt, die den Einbau erschwert, behalten wir uns das Recht vor, den Preis für Einbauarbeiten dementsprechend zu erhöhen.
Wenn die Voraussetzungen der Baufirma nicht erfüllt werden, erstellt der Leiter des Montageteams einen Bericht. Daraufhin behält sich die Baufirma das Recht vor:
die Montagearbeiten zu unterbrechen und die Baustelle zu verlassen
nach der Absprache mit dem Bauherrn wartet auf die richtige Vorbereitung der Baustelle, wenn es möglich wird. In diesem Fall trägt der Investor die Kosten der Ausfallzeit des Montageteams, die schriftlich bestätigt und akzeptiert werden müssen. (Die Höhe des Tagessatzes wird mit dem Bauherrn unter Berücksichtigung der täglichen Kosten der Arbeitspause des Montageteams und der örtlichen Unterkuntfskosten festgelegt).
die Baufirma nimmt keine weiteren Montagearbeiten auf und verlässt die Baustelle in Absprache mit dem Bauherrn, um die Montagearbeiten zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Die Frist wird vereinbart, wenn der Bauherr bestätigt, dass die Baustelle vorbereitet ist und erfüllt alle Erforderungen der Baufirma. In diesem Fall trägt der Bauherr die Kosten für zusätzliche Reisen des Montageteams.
In besonderen Fällen wird aufgrund der Größe oder des Gewichtes mancher Konstruktionen, zum Einbau und Transport von Fenstern / Türen / anderen Gütern zu höheren Ebenen, ein Kran mit dem Bediener benötigt. Für die Besorgung des
Kranes ist der Bauherr verantwortlich.
Das Angebot umfasst keine Malerarbeiten, Elektroanschlüsse usw. und keine anderen Arbeiten, die im Angebot nicht berücksichtigt wurden.
Alle Angelegenheiten die, mit der Montage verbunden sind, sollten vor der Auftragsbestätigung besprochen werden.
§ 8. Rückgabebelehrung
Da die Waren nach Kundenspezifikationen und Ihren persönlichen Bedürfnissen gefertigt werden, besteht kein Rückgaberecht.
§ 9. Datenschutz
Um ein Angebot zu erstellen, brauchen wir den Kundennamen, Standort und Seine Telefon- oder Faxnummer.
Von Kunden bekannt gegebene Informationen werden von PPHU NORTA für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen sowie der Abwicklung der Zahlung (im Falle von Rechnungskauf auch für erforderliche Prüfungen) genutzt.
Diese Informationen werden auch verwendet, um sich mit dem Kunden über Bestellungen, Produkte, Dienstleistungen und Marketingangebote zu verständigen.
Es kann erforderlich sein, Ihre persönlichen Daten an Unternehmen weiterzugeben, die wir zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsabwicklung einsetzen. Dies sind z. B. Transportunternehmen oder andere Service-Dienste.
Wir beachten den Grundsatz der zweckgebundenen Daten-Verwendung und erheben, verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten nur für die Zwecke, für die Sie sie uns mitgeteilt haben. Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nicht, sofern dies nicht zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsdurchführung notwendig ist.
§ 10. Weitere Sachverhalte der AGB
Vertragssprache ist Deutsch und Polnisch.
Die Korrespondenz wird auf Deutsch und Polnisch geführt.