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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

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NORTA Fenster, Türen, Rollläden

Inhaber: Pawel Ogrodnik
Tel.: 0048 71 787 49 81
Fax: 0048 71 333 70 47

E-Mail: [email protected]
USt-ID-Nr.: PL 8940013445
Steuer-Nr. (DE): 056/654/40259

Offizielles Firmenlogo von NORTA – Fenster und Türen.

1. Allgemeines

Es gelten unsere Geschäftsbedingungen für alle Bestellungen. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen nur aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Zur Rechtswirksamkeit bedürfen alle Angebote oder Aufträge unseres Kunden unserer schriftlichen Bestätigung, insbesondere unserer Auftragsbestätigung. Maßgebend für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich der Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündlich und fernmündlich abgegebene Erklärungen und Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Abweichungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und von uns bestätigt werden.

 

2. Angebote

Alle Fenster werden nach Wunsch-Maßen hergestellt. Die Angebote sind kostenlos, unverbindlich und individuell. Das erste Angebot und seine erste Korrektur sind kostenlos. Jede nachfolgende Korrektur ist mit einer Anzahlung verbunden, die im Falle der Bestellung von der endgültigen Summe abgezogen wird. Der Kunde ist verpflichtet, das Angebot vor Bestellung auf Richtigkeit (Preis, Menge, Ausführung) zu prüfen.

 

2a. Leistungsumfang und Ausführungsstandard

Maßgeblich sind ausschließlich das schriftliche Angebot und die Auftragsbestätigung. Besondere Anforderungen (np. RAL-Montage, Passivhaus-Standard) müssen vorab schriftlich vereinbart werden.

3. Zahlungsbedingungen

Nach der Bestellung erhält der Kunde eine Pro-forma-Rechnung über eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags. Nach Zahlungseingang (oder Zusendung des Belegs) beginnt die Produktion. Der Restbetrag ist entweder bar bei der Lieferung zu zahlen oder vor der Lieferung auf unser Geschäftskonto zu überweisen. Den Mitarbeitern ist es untersagt, Ware vor vollständiger Bezahlung zu übergeben.

4. Lieferung

Die Regellieferzeit beträgt ca. 3–4 Wochen für Standardfenster. Bei Sonderfarben oder Sonderausführungen verlängert sich diese Zeit. Transportschäden müssen sofort bei Empfang schriftlich gegenüber dem Fahrer/Spediteur reklamiert und bescheinigt werden. Wir haften nicht für Schäden, die nach der Übergabe durch Entladehelfer des Kunden oder unsachgemäße Lagerung entstehen.

5. Frachtkosten

Die Frachtkosten werden individuell kalkuliert und liegen je nach Standort zwischen 250,00 EUR und 2000,00 EUR.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

7. Einbauarbeiten (Montage)

Die Montage wird nach Durchführung der Leistung bezahlt (bei Großprojekten etappenweise). Die Baustelle muss fachgerecht vorbereitet sein (verputzte Öffnungen, freier Zugang, Stromanschluss). Erschwerte Bedingungen können zu Preiserhöhungen führen. Der Kunde trägt die Kosten für eventuelle Kraneinsätze sowie für Verzögerungen, die durch mangelhafte Vorbereitung der Baustelle entstehen. Das Angebot umfasst keine Malerarbeiten oder Elektroanschlüsse.

8. Gewährleistung und Garantie

Wir gewähren auf unsere Produkte und Leistungen folgende Garantiefristen ab dem Tag der Lieferung/Abnahme:

  • 5 Jahre auf PVC-Fenster.

  • 5 Jahre auf Aluminium-Fenster.

  • 3 Jahre auf Holzfenster und Holz-Aluminium-Fenster.

  • 5 Jahre auf die Beschläge aller Fenstertypen.

  • 5 Jahre auf die Verglasung (Isolierglas) aller Fenstertypen.

  • 2 Jahre auf die durch uns ausgeführten Montagearbeiten.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die fachgerechte Wartung und Pflege der Elemente durch den Kunden. Verschleißteile sind von der erweiterten Garantie ausgenommen.

9. Rückgabebelehrung

Da die Waren nach Kundenspezifikationen gefertigt werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufs- oder Rückgaberecht.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur zur Auftragsabwicklung und Kommunikation verwendet. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Speditionen) erfolgt nur im Rahmen der Vertragserfüllung.

11. Schlussbestimmungen

Vertragssprachen sind Deutsch und Polnisch. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Republik Polen. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.